Versteigerungsbedingungen
§ 1 | Geltungsbereich
Die nachfolgenden Versteigerungs- und allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Münzen Gut-Lynt GmbH und den Kunden im Rahmen der Online-Auktionen der Münzen Gut-Lynt GmbH. Allen Änderungen dieser Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen, ist ein Widerspruch ausgeschlossen, so treten anstelle dieser die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft. Abweichende Bedingungen finden nur Anerkennung, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
§ 2 | Vertragsschluss
Bei den Versteigerungen handelt es sich um öffentliche Auktionen der Münzen Gut-Lynt GmbH. Die Versteigerung erfolgt im eigenen Namen im Auftrag und für Rechnung ihrer Auftraggeber, die unbenannt bleiben, als Kommissionär. Grundlage ist die Versteigerungsordnung (BGB 1/1976 1346) sowie der für Kommissionäre geltenden Bestimmungen des BGB und des HGB gegen Zahlung des Kaufpreises in Euro-Währung. Die Teilnahme an der Auktion ist nur denjenigen Käufern gestattet, die sich im Vorfeld bei Münzen Gut-Lynt GmbH registriert haben. Mit der Registrierung als auch durch Abgabe eines Gebotes erkennt der Ersteigerer diese Bedingungen an.
Jedes Gebot des Kunden bei den Online-Auktionen der Münzen Gut-Lynt GmbH stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Dieses ist für den Kunden solange verpflichtend, bis es von einem anderen Kunden überboten wurde oder die Versteigerung des Stückes ohne Erteilung eines Zuschlags beendet wurde. Ein Vertrag kommt erst durch den Zuschlag des Auktionators zustande.
Schriftliche und telefonische Aufträge werden von der Münzen Gut-Lynt GmbH sorgfältig und interessewahrend, jedoch ohne Gewähr, ausgeführt. Schriftliche Gebote (und solche auf elektronischem Weg) können nur bei deren Eingang bis spätestens 24 Stunden (bzw. 12 Stunden bei Geboten über eine Internetplattform) vor Auktionsbeginn berücksichtigt werden.
Der Zuschlag erfolgt nach dreimaliger Hervorhebung des höchsten Gebotes und verpflichtet zur Abnahme und zur Zahlung des kompletten Rechnungsbetrags. Die Münzen Gut-Lynt GmbH kann in begründeten Fällen den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Bei Vorbehaltszuschlägen ist der Bieter bis zur vollständigen Klärung an sein Gebot gebunden.
Es bleibt der Münzen Gut-Lynt GmbH vorbehalten, Personen aus besonderen Gründen von der Teilnahme an der Versteigerung auszuschließen.
Die Münzen-Gut-Lynt GmbH sowie die Betreiber der zur Verfügung stehenden „Live Bidding“-Plattform(en) sind darum bemüht, die Verfügbarkeit sowie das technisch einwandfreie Funktionieren dieser Plattform(en) zu gewährleisten. Es ist Sache des Bieters, sich rechtzeitig über die technischen Voraussetzungen und Anforderungen dieser Plattformen zu informieren und die gegebenenfalls notwendigen Installationen und Anpassungen vorzunehmen. Die Münzen-Gut-Lynt GmbH lehnt jegliche Haftung für Schäden oder anderen Ansprüchen aufgrund von Unterbrüchen oder Verzögerungen wegen technischer Mängel oder Defekte ab.
§ 3 | Katalog und Beschreibung der Auktionslose
Die Beschreibung im Katalog werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, stellen jedoch keine Garantie im Sinne des Kaufrechts dar. Die Angabe der Erhaltung erfolgt nach den im deutschen Münzenhandel üblichen Erfahrungseinstufungen und ist eine persönliche Beurteilung. Bei Abbildungsverwechslungen ist immer der Text maßgeblich. Die Münzen-Gut-Lynt GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Erhaltungsgrad von Versteigerungsobjekten, die nach dem Auktionskauf einem Gradinginstitut übergeben werden, von diesem analog zur im Katalog beschriebenen Erhaltung zertifiziert werden.
Alle Auktionsteilnehmer und Bieter versichern, solange sie sich nicht gegenteilig äußern, dass sie den Katalog und die darin enthaltenen Gegenstände, besonders die aus der Zeit von 1933–1945, nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der Kunst und Wissenschaft, Forschung, Lehre, Aufklärung oder Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Verwendungszwecken benutzen werden (§ 86 a, Abs. 3, StGB). Der Versteigerer und die Einlieferer bieten diese Gegenstände nur unter den oben genannten Voraussetzungen an. Mit der Gebotsabgabe verpflichten sich die Bieter, alle Gegenstände dieser Zeit, besonders die, welche entsprechende Embleme aus der Zeit des Nationalsozialismus zeigen, nur für oben genannte Verwendungszwecke zu erwerben und in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86a StGB zu benutzen.
§ 4 | Steigerungsstufen
Die Mindeststeigerungsstufen (Steigerungsminimum) für das Bietungsverfahren betragen:
bis 50 EUR – 2 EUR
51-100 EUR – 5 EUR
101-200 EUR – 10 EUR
201-500 EUR – 20 EUR
501-1.000 EUR – 25 EUR
1.001-2.000EUR – 50 EUR
2.001-5.000 EUR – 100 EUR
ab 5.001 EUR – 250 EUR
Bei gleichhohen Geboten hat das in zeitlicher Hinsicht zuerst eingegangene Vorrang. Die beigedruckten Preise sind Startpreise. Aufträge, welche die Startpreise unterschreiten, werden nicht bearbeitet. Von unbekannten Sammlern können Referenzen verlangt werden, bevor die Aufträge ausgeführt werden.
Die Münzen Gut-Lynt GmbH kann, ohne Angabe von Gründen und ohne dafür zu haften, Gebote ablehnen. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Käufer über. Jeder erfolgreiche Bieter ist für seine Käufe persönlich haftbar und kann nicht geltend machen, für Rechnung Dritter gekauft zu haben.
§ 5 | Versandkosten
Die Versandkosten einschließlich Versicherung betragen pro Sendung für Privatkunden innerhalb Deutschlands pauschal 7,00 EUR, Käufe ab 1.000 EUR sind versandkostenfrei. Käufer aus der EU zahlen pauschal 15,00 EUR, wobei Käufe ab 2.000 EUR versandkostenfrei sind. In alle übrigen Länder werden bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR Versandkosten von pauschal 30,00 EUR (bzw. 15,00 EUR beim Versand in die Schweiz oder Norwegen) in Rechnung gestellt, liegt der Rechnungsbetrag über 1.000 EUR, werden die Sendungen mit Zollpapieren versehen und die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt. Ausländische Kunden kaufen nach den Bestimmungen ihres Landes über Devisen, Zoll und Steuer. Die Versandformalitäten werden vom Versteigerer erledigt, der sich dazu eines anerkannten Spediteurs bedienen kann. Die Kosten gehen zu Lasten des Ersteigerers.
Bei Büchersendungen sowie großen und/oder schweren Lots werden in jedem Fall die tatsächlichen Versandkosten in Rechnung gestellt.
§ 6 | Aufgeld und Zahlung
Alle Gebote und Zuschläge verstehen sich in EUR exklusive der geltenden Mehrwertsteuer und dem Aufgeld. Der Zuschlagspreis bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld. Käufer aus EU-Ländern zahlen einheitlich ein Aufgeld von 19% (respektive 22.5% bei Auktionen mit numismatischer Literatur), wobei im Gesamtbetrag die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten ist, das Gleiche gilt für Unternehmer i.S. d. UStG.
Ausfuhrlieferungen in EU-Länder sind bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Käufern mit Wohnsitz außerhalb der EU wird einheitlich ein Aufgeld von 17.5% (respektive 20% bei Auktionen mit numismatischer Literatur) in Rechnung gestellt. Für Goldmünzen, die von der gesetzlichen Mehrwertsteuer befreit sind, und bei regelbesteuerter Ware wird ein Aufgeld von 17.5% auf den Zuschlagspreis berechnet.
Wird die Ware vom Käufer selbst oder durch Dritte ausgeführt, wird die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet. Diese wird bei Vorlage der gesetzlich erforderlichen Ausfuhrnachweise erstattet. Wird die Ware von uns in Drittländer verbracht, wird die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht berechnet. Alle im Ausland anfallenden Kosten, insbesondere Einfuhr-Umsatzsteuer und Zölle sind in jedem Fall vom Käufer zu tragen.
Nach Erhalt des Zuschlags und Erhalt der Rechnung ist der volle Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen auf eines unserer Konten zu zahlen. Das Auktionsgut bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus Anlass der Versteigerung Eigentum des Verkäufers. Die Bezahlung sollte per Banküberweisung erfolgen. Wählt der Käufer einen anderen Weg der Bezahlung, hat er in jedem Fall sicherzustellen, dass dem Versteigerer der komplette Rechnungsbetrag gutgeschrieben wird. Persönliche Schecks werden von ausländischen Käufern nicht akzeptiert. Bei Zahlungsverzug werden 1,5% Zinsen pro Monat berechnet. Die Ware kann frühestens einen Tag nach der Auktion in Empfang genommen werden. Wird bei Käufen die Zahlung nicht sofort an den Versteigerer geleistet oder die Abnahme der zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die Übergabe der Sache an den Ersteigerer nicht statt und der Ersteigerer verliert seine Rechte aus dem Zuschlag. Die Sache kann auf seine Kosten erneut versteigert werden. In diesem Fall haftet der Ersteigerer für den Ausfall, hat hingegen keinen Anspruch auf den Mehrerlös. Bei Nichtabnahme von zugeschlagenen Münzen verwirkt der Ersteigerer das Recht auf Teilnahme an zukünftigen Auktionen. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei Verweigerung der Abnahme behält sich die Münzen Gut-Lynt GmbH zudem das Recht vor, entweder gegen den Käufer auf Erfüllung des Vertrages oder auf Ersatz des aus der Nichterfüllung entstandenen Schadens zu klagen oder aber vom Vertrage zurückzutreten.
§ 7 | Lieferung
Die Lieferung der Ware erfolgt grundsätzlich gegen Vorauskasse. Nach Zahlungseingang wird die Ware innerhalb von 10 Tagen verschickt, wenn nicht schwerwiegende Gründe dagegensprechen. Das Versandrisiko ist von Seiten des Versteigerers durch entsprechende Versicherungen abgedeckt, es sei denn, es ist ausdrücklich anders vereinbart.
§ 8 | Sachmängelhaftung
Die Echtheit des Versteigerungsgutes wird gewährleistet, sofern nichts Gegenteiliges klar aus dem Beschreibungstext hervorgeht. Gelangt der Käufer zum Schluss, dass es sich beim Versteigerungsgut um eine Fälschung handelt, so hat er den entsprechenden und nachvollziehbar begründeten Nachweis auf eigene Kosten zu erbringen und das betroffene Versteigerungsgut umgehend im gleichen Zustand, wie es ihm übergeben wurde, und unbelastet von Ansprüchen Dritter zurückzugeben. Bei nicht zu lösenden Meinungsverschiedenheiten kann der Versteigerer einen Sachverständigen seiner Wahl beauftragen, wobei die Kosten der unterliegenden Partei in Rechnung gestellt werden. Für Objekte in sogenannten"Slabs" (Münzen in Plastikholdern der Gradinginstitute) entfällt die oben genannte Gewährleistung der Echtheit. Sollte sich wider Erwarten ein Stück als falsch herausstellen, ist die Gewährleistung auf die Höhe des Zuschlagpreises plus Aufgeld beschränkt.
Begründete Reklamationen hinsichtlich des Zustandes des erworbenen Versteigerungsgutes müssen in jedem Fall spätestens acht Tage nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Gleiches gilt für Transportschäden. Eine Reklamation wegen Meinungsverschiedenheiten über den Erhaltungsgrad eines Loses wird nicht akzeptiert. Lose, welche mehr als ein Stück beinhalten, sind von jeglicher Reklamation betreffend die Erhaltung ausgeschlossen.
Bei begründeten Mängelrügen, die innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist vorgetragen werden, stellen wir den Käuferdurch Rückabwicklung des Kaufvertrages schadlos. Die Gewährleistung ist auf die Höhe des Zuschlagspreises plus Aufgeld beschränkt. Darüber hinaus übernimmt die Münzen Gut-Lynt GmbH keine Haftung für Rechts- und Sachmängel bezüglich der in der Beschreibung aufgeführten Waren. Schadensersatzansprüche des Käufers gegen die Münzen Gut-Lynt GmbH sind ausgeschlossen.
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis einschließlich etwaiger Rückabwicklung und Rücksendungen ist Tönisvorst.
§ 9 | Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden für Buchhaltung und Rechnungsstellung gespeichert. Die vollständige Datenschutzerklärung ist unter www.gut-lynt.de/datenschutz einsehbar.
§ 10 | Haftungsbeschränkung
Die Münzen Gut-Lynt GmbH und ihre Einlieferer haften im Rahmen des Schadens- und Aufwendungsersatzes nur, wenn sie gesetzlich dazu verpflichtet sind oder soweit Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung für schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Der Versteigerer haftet in keinen Fall für die Folgen technischer Mängel, insbesondere für die Folgen von Verbindungsproblemen im Internet und die Auswirkungen auf die Auktion und mögliche daraus resultierende Schäden. Alle angebotenen Übersetzungen sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden, trotzdem ist allein die deutsche Fassung rechtsverbindlich.
§ 11 | Gültiges Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf CISG findet keine Anwendung. Soweit der Ersteigerer Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland besitzt, wird mit Abgabe eines Gebotes für sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen unmittelbaren und mittelbaren Streitigkeiten ausschließlich Tönisvorst als Gerichtsstand vereinbart.
Sollte eine der Bestimmungen teilweise und ganz unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommen.
Tönsivorst, Februar 2024